Neue Bestenliste

  29.04.2024
Endlich ist es soweit. Nach einer langen Zeit des Wartens wird es zum Mai 2024 wieder eine Bestenliste geben. In ihr werden alle Veranstaltungen, welche über das Wettkampfportal LADV verfügbar sind, enthalten sein. Crossläufe oder nicht vermessene, nicht bestenlistenfähige Laufveranstaltungen können nicht aufgenommen werden.

Dazu noch einige Anmerkungen: Viele Menschen, die mit der Leichtathletik nicht so vertraut sind, verwechseln leicht zwei Begriffe, die etwas sehr Unterschiedliches ausdrücken: Ergebnisliste und Bestenliste. Das Wort „Bestenliste“ bedeutet seinem Ursprung nach, dass die besten Athleten aufgelistet werden und nicht, dass jeder Athlet mit seiner Bestleistung aufgeführt wird. Würde man z.B. in einer Liste alle Athleten einer Altersklasse eines Vereins aufführen, die alle eine Weitsprungleistung haben, so wäre dies eine Teilnehmerliste, aber keine Bestenliste! Was erfasst wird, regelt die Deutsche Leichtathletik-Ordnung. Dort ist festgelegt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit Leistungen in Bestenlisten aufgenommen werden und welche Daten die Bestenlisten enthalten müssen. Die erbrachte Leistung muss durch eine offizielle Ergebnisliste oder eine Leistungsbestätigung des Veranstalters nachgewiesen werden. Ergebnisse von Veranstaltungen, die mit TAF3 oder COSA WIN abgewickelt werden, werden automatisch erfasst. Die Daten werden laufend ergänzt und optimiert. Ergebnisse von Laufveranstaltungen mit Bestenlisten werden nicht automatisch aufgenommen! Deshalb eine Bitte: Alle Vereine und Athleten, die ihre Ergebnisse in der Online-Bestenliste wiederfinden möchten, werden gebeten, uns die Ergebnisliste per E-Mail oder Link zur Verfügung zu stellen. Ergebnisse aus Straßenläufen und Straßengehen sind nur dann bestenlistenfähig, wenn von der Strecke ein anerkanntes Vermessungsprotokoll eines DLV-Vermessers vorliegt. Im Bereich des WLV werden die vermessenen und anerkannten Strecken auf der Homepage des WLV veröffentlicht. Der Bundesausschuss Wettkampforganisation hat am 16.11.2004 im Umlaufverfahren folgendes beschlossen: Die Wertung und Siegerehrung erfolgt ausschließlich nach Bruttozeiten. Empfehlung des DLV-Jugendausschusses: Keine Aufnahme in die Bestenlisten für Kinder im Alter von 11 Jahren und jünger.